Gericht verurteilt Französisch-Polynesien zur Entschädigung für zerstörte Perlen
Im Rechtsstreit zwischen der EURL Raipoe International und Französisch-Polynesien hat das Gericht die Gebietskörperschaft zur Zahlung einer Entschädigung verurteilt. Das Unternehmen hatte 124.410.000 FCFP für die Zerstörung von 414.700 Perlen durch die Perlenzuchtbehörde zwischen 2007 und 2016 gefordert.
Kern der Auseinandersetzung
Der Perlenhändler argumentierte, dass selbst als Ausschuss klassifizierte Perlen einen Marktwert besäßen – insbesondere wenn die Mängel weniger als die Hälfte der Oberfläche beträfen und sie als geschliffene Zuchtperlen kommerziell verwertbar seien.
Urteilsbegründung
Das Gericht anerkannte zwar die Qualitätskontrollen der Perlenzuchtbehörde, stellte jedoch fest, dass die Eigentumsentziehung gemäß Artikel 17 der Menschen- und Bürgerrechtserklärung von 1789 entschädigungspflichtig sei. Allerdings sah es die Beweislast für eine mögliche teilweise kommerzielle Verwertbarkeit der zerstörten Perlen beim Kläger als nicht erfüllt an.
Urteil
Das Gericht sprach der EURL Raipoe International eine Entschädigung von 10.297.782 FCFP für die am 17. Mai 2016 zerstörten 323.080 Perlen zu. Die Entscheidung unterstreicht den Abwägungsprozess zwischen behördlichen Kontrollbefugnissen und Eigentumsschutz in der polynesischen Perlenwirtschaft.
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