Eine Änderung des am 18. Juli 2017 verabschiedeten und kürzlich überarbeiteten Pays (Territorium)-Gesetzes führt einen neuen Rahmen für die Festlegung individueller Produktionsquoten für Perlenzüchter ein.
Ab sofort wird die Quote nach folgender Formel berechnet:
Q = R × S (1 + p)
Wobei:
Q = Individuelle Produktionsquote
R = Maximaler Ertrag pro Hektar
S = Zugelassene Anbaufläche pro Betrieb
p = Spezifischer Gewichtungsfaktor
Für das Jahr 2023 wurde der maximale Ertrag (R) auf 2.500 Perlen pro Hektar festgelegt, entsprechend den Beschlüssen der Sitzung des Perlenzuchtrates am 10. Juni.
Ziele der neuen Regelung
Der aktualisierte Rahmen verfolgt folgende Ziele:
- Bessere Regulierung der Perlenproduktion in Französisch-Polynesien
- Ausgewogenere Quotenverteilung basierend auf Produktionskapazität und verfügbarer Anbaufläche
- Berücksichtigung betriebsspezifischer Besonderheiten durch Anpassungsmöglichkeiten
Die Reform soll ein nachhaltiges und gerechtes Wachstum des Sektors gewährleisten und gleichzeitig die hohe Qualität der polynesischen Perlen erhalten.
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