Bei einer routinemäßigen Kontrolle im Hafen von Papeete haben Zollbeamte erneut 108 kg verbotene Perlenkerne für die Austern-Implantation abgefangen. Dies markiert den fünften derartigen Vorfall innerhalb eines halben Jahres, womit sich die beschlagnahmte Gesamtmenge auf 543 kg beläuft. Die konsequenten Maßnahmen unterstreichen die essentielle Bedeutung der Qualitätskontrolle für den polynesischen Perlensektor.
Gefahr für die Perlenqualität
Die beschlagnahmten Kerne aus Riesenmuscheln (Tridacna spp.) würden nachweislich zu minderwertigen, kommerziell unbrauchbaren Perlen führen:
✖ Unzureichende Perlmuttschichtbildung
✖ Qualitätsstandards der Deliberation 1240/CM (30.08.2007) verletzt
✖ Geschätzte 435.000 illegale Kerne in fünf Beschlagnahmungen
Verschärfte Kontrollmaßnahmen
Auf Anforderung des Meeresressourcenministeriums (DRM) haben die Zollbehörden ein mehrstufiges Kontrollsystem implementiert:
- Eingangsprüfungen: Röntgenfluoreszenzanalyse aller importierten Kerne
- Binnenhandel: Stichproben bei Perlenfarmen und Verarbeitungsbetrieben
- Exportüberwachung: Zertifizierungspflicht für alle Ausfuhren
Schutz wirtschaftlicher und ökologischer Interessen
Ein Zollsprecher betont: „Jede Beschlagnahme sichert gleichzeitig unsere 167-Millionen-Dollar-Industrie und die marine Biodiversität.“ Die Behörden kündigen angesichts immer raffinierterer Schmuggelmethoden verstärkte Maßnahmen an, insbesondere vor der wichtigen Export-Saison im September.
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